Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juli 2013
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Seminare, Tagungen
und Bildungsmaßnahmen für Gemeindesekretär*innen. Sofern
in einzelnen Veranstaltungsprogrammen abweichende Regelungen getroffen
werden, gelten diese.
1. Teilnehmerin/Teilnehmer
Die Angebote von Zentrum Gemeindeentwicklung und Ehrenamt (Veranstalter) stehen
offen für alle Interessierten, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen
(z. B. Alter, Geschlecht, Profession, Art der Tagungsoder
Bildungsveranstaltung) angegeben sind.
2. Anmeldung
Benutzen Sie bitte die vorgedruckten Anmeldeformulare auf den Programmausschreibungen
oder die Onlineanmeldung in unserem Internetangebot. Die
Anmeldung soll uns spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Sofern in der Tagungsausschreibung eine abweichende Frist genannt
wird, gilt diese.
Sie erhalten per Mail eine Anmeldebestätigung, nachdem wir Ihre Anmeldung
erhalten haben. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist rechtswirksam ein Vertrag
zu Stande gekommen. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt
eine schriftliche Absage.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind
nur wirksam, wenn sie die auf dem Anmeldeformular erfragten Informationen
enthalten.
3. Rücktritt der/des Teilnehmenden
Der/die Teilnehmende kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Stichtag
ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In jedem Fall des
Rücktritts durch den/die Teilnehmende/n steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung
zu:
· Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
· 14 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnehmendenbeitrages
· Weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme ohne
Absage: 80 % des Teilnehmendenbeitrages
· Abweichend davon gilt bei Tagesveranstaltungen: Ab 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne
ausdrückliche, wenn möglich schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt
gilt, sondern in diesem Fall der/die Teilnehmende zur vollen Bezahlung der
Ausfallgebühr verpflichtet bleibt.
4. Zahlung
Die Teilnehmendenbeiträge sind innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsstellung
fällig, sofern in der Veranstaltungsausschreibung nichts anders vermerkt ist.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die Teilnehmende einzelne Leistungen infolge späterer Anreise
oder vorzeitiger Abreise bzw. wegen sonstiger, nicht vom Veranstalter zu verantwortenden
Gründen nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rückerstattung
nicht möglich.
6. Absage durch den Veranstalter/Änderung von Programmen
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen und vom Vertrag zurücktreten,
wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde
oder die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist, zum Beispiel, weil
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eine/ein für den Veranstaltungserfolg wichtige/r Referentin/Referent wegen
Krankheit oder anderer, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe verhindert
ist, oder weil die Tagungsräume in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung
stehen. Der Veranstalter behält sich vor, Tagungsprogramme zu ändern,
in dem z.B. angemessener Ersatz für verhinderte Referierende angeboten wird
oder Verschiebungen im Zeitplan vorgenommen werden.
7. Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher
Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden der/des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden. Sofern sich der Veranstalter gezwungen sieht, eine Veranstaltung
abzusagen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Der Veranstalter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten,
Arbeitsausfallkosten oder sonstigen Ansprüchen verpflichtet werden.
Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche
Dritter, wird nicht gehaftet.
8. Haftung für abgestellte Pkws und eingebrachte Sachen
So weit ein Parkplatz auf dem Gelände des Veranstalters zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht
keine Überwachungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.
Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und
Wertgegenstände der Gäste haftet der Veranstalter nicht. Zurückgebliebene
Sachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko der/des Teilnehmenden nachgesandt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.
9. Verjährung, Datenschutz
Ansprüche der/des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, gleich aus
welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der/des Teilnehmenden
aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Datum des Endes der Veranstaltung. Persönliche Daten
der Teilnehmenden werden sorgfältig geschützt. Sie dienen zur Abwicklung des
Buchungsvorganges. Weiter werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterial
des Veranstalters verwendet. Darüber hinaus werden persönliche
Daten nicht an Dritte weitergegeben. Auf Listen, die den Teilnehmenden vor
Veranstaltungsbeginn zugesandt werden, werden maximal folgende Angaben
gemacht: Name, Vorname, Beruf, Institution, PLZ und Ort, Straße und E-Mail.
10. Gültigkeit
Sämtliche Angaben über Termine, Preise, Leistungen und Programme entsprechen
dem Stand bei Drucklegung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Nur schriftlich getroffene Absprachen sind gültig. Für Druckfehler wird
keine Haftung übernommen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl
Gültigkeit.
11. Veranstalter
Veranstalter ist Zentrum Gemeindeentwicklung und Ehrenamt
Landeskirchliches Bildungszentrum
Grüninger Straße 25 · 70599 Stuttgart
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.