Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juli 2013

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Seminare, Tagungen

und Bildungsmaßnahmen für Gemeindesekretär*innen. Sofern

in einzelnen Veranstaltungsprogrammen abweichende Regelungen getroffen

werden, gelten diese.

1. Teilnehmerin/Teilnehmer

Die Angebote von Zentrum Gemeindeentwicklung und Ehrenamt (Veranstalter) stehen

offen für alle Interessierten, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen

(z. B. Alter, Geschlecht, Profession, Art der Tagungsoder

Bildungsveranstaltung) angegeben sind.

2. Anmeldung

Benutzen Sie bitte die vorgedruckten Anmeldeformulare auf den Programmausschreibungen

oder die Onlineanmeldung in unserem Internetangebot. Die

Anmeldung soll uns spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Sofern in der Tagungsausschreibung eine abweichende Frist genannt

wird, gilt diese.

Sie erhalten per Mail eine Anmeldebestätigung, nachdem wir Ihre Anmeldung

erhalten haben. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist rechtswirksam ein Vertrag

zu Stande gekommen. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt

eine schriftliche Absage.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind

nur wirksam, wenn sie die auf dem Anmeldeformular erfragten Informationen

enthalten.

3. Rücktritt der/des Teilnehmenden

Der/die Teilnehmende kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche

Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Stichtag

ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In jedem Fall des

Rücktritts durch den/die Teilnehmende/n steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung

gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung

zu:

· Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

· 14 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnehmendenbeitrages

· Weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme ohne

Absage: 80 % des Teilnehmendenbeitrages

· Abweichend davon gilt bei Tagesveranstaltungen: Ab 14 Tage vor

Veranstaltungsbeginn werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne

ausdrückliche, wenn möglich schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt

gilt, sondern in diesem Fall der/die Teilnehmende zur vollen Bezahlung der

Ausfallgebühr verpflichtet bleibt.

4. Zahlung

Die Teilnehmendenbeiträge sind innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsstellung

fällig, sofern in der Veranstaltungsausschreibung nichts anders vermerkt ist.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der/die Teilnehmende einzelne Leistungen infolge späterer Anreise

oder vorzeitiger Abreise bzw. wegen sonstiger, nicht vom Veranstalter zu verantwortenden

Gründen nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rückerstattung

nicht möglich.

6. Absage durch den Veranstalter/Änderung von Programmen

Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen und vom Vertrag zurücktreten,

wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde

oder die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist, zum Beispiel, weil

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eine/ein für den Veranstaltungserfolg wichtige/r Referentin/Referent wegen

Krankheit oder anderer, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe verhindert

ist, oder weil die Tagungsräume in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung

stehen. Der Veranstalter behält sich vor, Tagungsprogramme zu ändern,

in dem z.B. angemessener Ersatz für verhinderte Referierende angeboten wird

oder Verschiebungen im Zeitplan vorgenommen werden.

 

 

7. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden

sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher

Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden der/des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wird oder

b) der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden

im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt

werden. Sofern sich der Veranstalter gezwungen sieht, eine Veranstaltung

abzusagen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Der Veranstalter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten,

Arbeitsausfallkosten oder sonstigen Ansprüchen verpflichtet werden.

Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche

Dritter, wird nicht gehaftet.

8. Haftung für abgestellte Pkws und eingebrachte Sachen

So weit ein Parkplatz auf dem Gelände des Veranstalters zur Verfügung gestellt

wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht

keine Überwachungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für

Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und

Wertgegenstände der Gäste haftet der Veranstalter nicht. Zurückgebliebene

Sachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko der/des Teilnehmenden nachgesandt.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.

9. Verjährung, Datenschutz

Ansprüche der/des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, gleich aus

welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der/des Teilnehmenden

aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich

vorgesehenen Datum des Endes der Veranstaltung. Persönliche Daten

der Teilnehmenden werden sorgfältig geschützt. Sie dienen zur Abwicklung des

Buchungsvorganges. Weiter werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterial

des Veranstalters verwendet. Darüber hinaus werden persönliche

Daten nicht an Dritte weitergegeben. Auf Listen, die den Teilnehmenden vor

Veranstaltungsbeginn zugesandt werden, werden maximal folgende Angaben

gemacht: Name, Vorname, Beruf, Institution, PLZ und Ort, Straße und E-Mail.

10. Gültigkeit

Sämtliche Angaben über Termine, Preise, Leistungen und Programme entsprechen

dem Stand bei Drucklegung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Nur schriftlich getroffene Absprachen sind gültig. Für Druckfehler wird

keine Haftung übernommen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam

sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl

Gültigkeit.

11. Veranstalter

Veranstalter ist Zentrum Gemeindeentwicklung und Ehrenamt

Landeskirchliches Bildungszentrum

Grüninger Straße 25 · 70599 Stuttgart

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.